hochzeit

Trauschein

Als Trauschein bezeichnet man die Urkunde, die dem Brautpaat nach erfolgter Trauung ausgestellt wird. In Deutschland wird der Begriff oft synonym zur Heiratsurkunde, die nach der standesamtlichen Trauung ausgestellt wird, verwendet.

Dieser Artikel wurde am 02.01.2008 aktualisiert.

» Artikel jetzt weiterempfehlen Neu!