Trauschein
Als Trauschein bezeichnet man die Urkunde, die dem Brautpaat nach erfolgter Trauung ausgestellt wird. In Deutschland wird der Begriff oft synonym zur Heiratsurkunde, die nach der standesamtlichen Trauung ausgestellt wird, verwendet.
Als Trauschein bezeichnet man die Urkunde, die dem Brautpaat nach erfolgter Trauung ausgestellt wird. In Deutschland wird der Begriff oft synonym zur Heiratsurkunde, die nach der standesamtlichen Trauung ausgestellt wird, verwendet.