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Standesamt

Standesamt

Die Willenserklärung, eine Ehe einzugehen muss in Deutschland vor dem Standesbeamten erklärt werden. Dies ist eine rein formelle Angelegenheit, was bedeutet, dass keine große Zeremonie dazu gehört. Allerdings ist es in Deutschland so, dass immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten (und nicht anschließend noch in der Kirche), so dass immer mehr Standesämter auch dem entsprechend mit großen Räumlichkeiten für die ganze Hochzeitsgesellschaft ausgestattet sind.

Eine standesamtliche Trauung darf nur in öffentlichen Gebäuden von Standesbeamten oder Bürgermeistern vorgenommen werden. Eine Anmeldung auf dem Standesamt der Gemeinde ist nötig. Hochzeitsbräuche wie das Werfen von Reis werden im Anschluss an die Trauung im Standesamt vor diesem durchgeführt.

Für die standesamtliche Trauung werden folgende Unterlagen benötigt (Voraussetzung: beide Heiratswillige sind deutsche Staatsangehörige, ledig und volljährig):

In folgenden Fällen ist es empfehlenswert sich beim Standesamt der Gemeinde über weitere benötigte Unterlagen zu erkundigen:

Für die standesamtliche Trauung müssen Kosten von ca. 100€ eingeplant werden.

Seit dem 01. Juli 1998 sind bei der standesamtlichen Trauung keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben, es können aber bis zu zwei benannt werden.

Wer dies wünscht, kann an die standesamtliche Trauung noch eine kirchliche Trauung anschließen.

Dieser Artikel wurde am 10.01.2008 aktualisiert.

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