Ehe auf Probe
Unter "Ehe auf Probe" versteht man das Zusammenleben von zwei Menschen, ohne, dass diese miteinander verheiratet sind. Aber sie haben den ausdrücklichen Willen, nach einer bestimmten Zeit, eine Ehe einzugehen. Rein juristisch gesehen unterscheidet sich diese Form der Lebensgemeinschaft von einer normalen Lebensgemeinschaft nur in so fern, dass der ausdrückliche Wunsch besteht, in nächster Zeit zu heiraten. Wenn dieser Wunsch einander versprochen wurde, so redet man von einer Verlobung.